Steuern & Gebühren

Hier finden Sie eine Übersicht der Steuern und Gebühren der Gemeinde Hofstetten.

  • Erschließungsbeitrag: auf Anfrage
  • Gewerbesteuer: 300 v. H. der Meßbeträge
  • Grundsteuer A: 280 v. H. der Meßbeträge
  • Grundsteuer B: 280 v. H. der Meßbeträge
  • Hundesteuer:
    • pro Ersthund: 60 €
    • zweiter Hund: 120 €
    • pro weiterem Hund: 140 €
  • Frischwasser
  • Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern
    • mit Dauerdurchfluss
      • bis 10 m³/h 70,00 € / Jahr, zuzügl. 7 % MwSt
    • mit Nenndurchfluss
      • bis 6 m³/h 70,00 € / Jahr, zuzügl. 7 % MwSt

        Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,18 €/ pro m³, zuzügl. 7% MwSt.

  • Abwasser

    Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern

    -mit Dauerdurchfluss
     bis 10 m³/h 49,20 €/Jahr

    -mit Nenndurchfluss
     bis 6 m³/h 49,20 €/Jahr

    Die Einleitungsgebühr beträgt 1,75 €/ pro m³.

Aktuelles

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet

Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP). Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.

In der jetzt anlaufenden ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen.

Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.

Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.

Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.

In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Informationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein. Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de

Pressemitteilung der Regierung von Oberfranken Nr. 51/2023
Die Gemeinde Hofstetten hat sich gemeinsam mit 12 Gemeinden aus dem Landkreis zum Energieeffizienz-Netzwerk „Lechrain“ verknüpft