Steuern & Gebühren

Hier finden Sie eine Übersicht der Steuern und Gebühren der Gemeinde Hofstetten.

  • Erschließungsbeitrag: auf Anfrage
  • Gewerbesteuer: 300 v. H. der Meßbeträge
  • Grundsteuer A: 280 v. H. der Meßbeträge
  • Grundsteuer B: 280 v. H. der Meßbeträge
  • Hundesteuer:
    • pro Ersthund: 60 €
    • zweiter Hund: 120 €
    • pro weiterem Hund: 140 €
  • Frischwasser
  • Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern
    • mit Dauerdurchfluss
      • bis 10 m³/h 70,00 € / Jahr, zuzügl. 7 % MwSt
    • mit Nenndurchfluss
      • bis 6 m³/h 70,00 € / Jahr, zuzügl. 7 % MwSt

        Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,18 €/ pro m³, zuzügl. 7% MwSt.

  • Abwasser

    Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern

    -mit Dauerdurchfluss
     bis 10 m³/h 49,20 €/Jahr

    -mit Nenndurchfluss
     bis 6 m³/h 49,20 €/Jahr

    Die Einleitungsgebühr beträgt 1,75 €/ pro m³.

Aktuelles

Pressemitteilung

Mikrozensus 2024: 50 000 Bürgerinnen und Bürger müssen noch bis Jahresende mitmachen
Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Die kleine Volkszählung ermittelt im Gegensatz zum Zensus Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bisher haben rund 70 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Über die Hälfte der Befragten antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Etwa 50 000 Personen werden noch bis Jahresende vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern 120 000 Personen auskunftspflichtig.
Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik