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Gemeinde Hofstetten in Oberbayern

Herzlich Willkommen im virtuellen Hofstetten.
Seit 1972 bilden die zwei Ortsteile Hagenheim und Hofstetten und die zwei Weiler Memming und Grünsink die Gemeinde Hofstetten. Eingebettet in einer wunderschönen Landschaft zwischen Lech und Ammersee gibt es hier eine bestens ausgebaute Infrastruktur, vielseitiges Vereinsleben und vor allem herzliche Leute die Sie mit Freude in unserer Gemeinde aufnehmen.
Über all dies können Sie sich hier auf unserer Homepage informieren und wenn Sie mehr sehen wollen, dann besuchen Sie unsere schöne Heimat doch auch mal in Live.

Ihre Ulrike Högenauer
Erste Bürgermeisterin

Alles auf einen Blick

Neues aus der Gemeinde

Ratsinformationssystem

Mit diesem System haben Sie die Möglichkeit, online Informationen über unsere kommunalen Gremien abzurufen.
Über die Menüpunkte links kommen Sie zu den öffentlich zugänglichen Informationen über die Sitzungen des Gemeinderates sowie über die personelle Zusammensetzung der Gremien.

Was dürfen wir für Sie tun?

Wir stehen Ihnen für Fragen, Anregungen oder ähnliches sehr gern zur Verfügung.

Kontakt

Rathaus:
Landsberger Str. 53
86928 Hofstetten
Telefon: 08196827

buergermeister@hofstetten-hagenheim.de

 

Sprechzeiten:

Dienstag:     08:00 – 10:00 Uhr
Donnerstag: 16:00 – 18:00 Uhr
Freitag:        10:00 – 12:00 Uhr

Kontaktieren Sie uns

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Schule

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Bauhof

Einblicke

Aktuelles

Information zum möglichen Glasfaserausbau

Ein zukünftiger Glasfaseranschluss ist momentan nur möglich über die LEW-TelNet. Angebote, die derzeit von der Telekom gemacht werden, scheitern daran, dass die Telekom im Gemeindegebiet Hofstetten keine Glasfaserleitung verlegen will. Ausgenommen sind die bereits mit Glasfaser versorgten Bereiche: Grünsink, Memming, Schwaigweg neu und der zukünftige Wiesenweg.

 

Schöffenwahl 2023

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter und Richterinnen, die für eine Amtsperiode von jeweils 5 Jahren gewählt werden. Die Schöffinnen und Schöffen unterstützen während ihrer Amtsperiode die hauptamtlichen Richter und Richterinnen an den Strafkammern der Landgerichte und an den Amtsgerichten.

Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2023 statt, die nächste Amtsperiode dauert von 01.01.2024 bis 31.12.2028. Die Gemeinde Hofstetten wird die Vorschlagsliste Anfang Juni dem Amtsgericht Landsberg am Lech übergeben, wo im Verlauf des Jahres 2023 die Wahl der Schöffen stattfindet. Gewählte Schöffen werden vom Gericht verständigt.

Interesse am Schöffenamt?
Wenn Sie sich für dieses wichtige und interessante Ehrenamt interessieren und in Hofstetten Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie sich für das Amt des Schöffen mit diesem Bewerbungsformular bei der Gemeinde Hofstetten bewerben.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Aufwandsentschädigung und zur Tätigkeit der Schöffen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Wenn Sie sich für das Amt der Jugendschöffen interssieren, senden Sie Ihre Bewerbung bitte an das Landratsamt Landsberg am Lech, Jugendamt.

Ansprechpartner:
Verwaltungsgemeinschaft Pürgen
Herr Schilcher
08196/9301-13

Richtlinie für das kommunale Förderprogramm der Gemeinde Hofstetten

Auf Grundlage des kommunalen Förderprogramms können kleinere private Baumaßnahmen durch die Gemeinde gefördert werden.

Mit dem Programm soll ein finanzieller Anreiz für die Umsetzung von privaten Sanierungsmaßnahmen mit besonderem Gestaltungswert gesetzt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Richtlinie

Link zum Solarkataster der Gemeinde Hofstetten:

https://www.solarkataster-lkr-landsberg.de/hofstetten/#s=startscreen

Grundsteuerreform

Informationen zur neuen Grundsteuer in Bayern

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Übersicht zur neuen Grundsteuerreform

Antragsformulare und weitere Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern