Schwimmbäder

Freibäder

Warmfreibad Thaining
Freizeitbad in landschaftlich reizvoller Umgebung mit einem großzügigen Schwimmer-/Nichtschwimmerbecken mit Wellenrutsche, Kinderbecken mit kleiner Rutsche, herrlichen Liegewiesen, Beach-Volleyball-Anlage, Wärmehalle, Kioskbetrieb. Wassergymnastikangebote. Regelmäßig Nachtschwimmen.
Tel. 08194 665

Inselbad Landsberg
Das Freibad mit 50 m-Sportbecken, Wellenbecken, Sprungbecken sowie Lechstrand liegt an einem der schönsten Plätze Landsbergs. Es ist von Mai bis September geöffnet und zählt jährlich etwa 100.000 Besucher. Die Mitarbeiter des Bades gewährleisten den Gästen einen angenehmen Aufenthalt.
Tel. 08191 46428

Warmfreibad Greifenberg
Direkt an der A96 München-Lindau (Abfahrt Greifenberg) gelegenes Familienbad mit drei beheizten Becken (26 Grad), Wärmehalle, Solarium und großen Liegewiesen, Restauration und Kioskbetrieb.
Wassergymnastikangebote durch Kooperation mit dem benachbarten Fitnesszentrum. Neu: Beach-Soccer-Platz!
Tel. 08192 93330

Naturerlebnisbad Egling a.d. Paar
Tel. 08206 406

Freibad Prittriching
Tel. 08206 903696
Hallenbäder

Lechtalbad Kaufering – das freundliche Familienbad.
Mit 25 m Sportbecken, 65 m Riesenrutsche, Strömungskanal, Wasserpilz, Kinderplanschbecken, Solarien, Saunalandschaft mit Dampfsauna und Blockbohlen-Außensauna, Schwimmkurse für Kinder und Erwachsene, Wellnessbereich, Wasseranimationen, Bistrobereich.
Tel. 08191 7282

Hallenschwimmbad Augustinum Dießen am Ammersee
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 8 – 10 Uhr und 16 – 19 Uhr (Mi. bis 21 Uhr)
Samstag: Warm- und Familienbadetag: 8 – 19 Uhr.
Tel. 08807 700

Badegewässer
In Utting, Schondorf, Riederau, Dießen oder Eching am Ammersee gibt es eine Menge von herrlichen Badestränden mit besten Bade- und Erholungsmöglichkeiten. Auch eine Vielzahl von kleineren Seen, wie z.B. der Windachspeicher und der Engelsrieder See laden zum Baden ein.

Aktuelles

Information zum möglichen Glasfaserausbau

Ein zukünftiger Glasfaseranschluss ist momentan nur möglich über die LEW-TelNet. Angebote, die derzeit von der Telekom gemacht werden, scheitern daran, dass die Telekom im Gemeindegebiet Hofstetten keine Glasfaserleitung verlegen will. Ausgenommen sind die bereits mit Glasfaser versorgten Bereiche: Grünsink, Memming, Schwaigweg neu und der zukünftige Wiesenweg.

 

Schöffenwahl 2023

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter und Richterinnen, die für eine Amtsperiode von jeweils 5 Jahren gewählt werden. Die Schöffinnen und Schöffen unterstützen während ihrer Amtsperiode die hauptamtlichen Richter und Richterinnen an den Strafkammern der Landgerichte und an den Amtsgerichten.

Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2023 statt, die nächste Amtsperiode dauert von 01.01.2024 bis 31.12.2028. Die Gemeinde Hofstetten wird die Vorschlagsliste Anfang Juni dem Amtsgericht Landsberg am Lech übergeben, wo im Verlauf des Jahres 2023 die Wahl der Schöffen stattfindet. Gewählte Schöffen werden vom Gericht verständigt.

Interesse am Schöffenamt?
Wenn Sie sich für dieses wichtige und interessante Ehrenamt interessieren und in Hofstetten Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie sich für das Amt des Schöffen mit diesem Bewerbungsformular bei der Gemeinde Hofstetten bewerben.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Aufwandsentschädigung und zur Tätigkeit der Schöffen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Wenn Sie sich für das Amt der Jugendschöffen interssieren, senden Sie Ihre Bewerbung bitte an das Landratsamt Landsberg am Lech, Jugendamt.

Ansprechpartner:
Verwaltungsgemeinschaft Pürgen
Herr Schilcher
08196/9301-13

Richtlinie für das kommunale Förderprogramm der Gemeinde Hofstetten

Auf Grundlage des kommunalen Förderprogramms können kleinere private Baumaßnahmen durch die Gemeinde gefördert werden.

Mit dem Programm soll ein finanzieller Anreiz für die Umsetzung von privaten Sanierungsmaßnahmen mit besonderem Gestaltungswert gesetzt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Richtlinie

Link zum Solarkataster der Gemeinde Hofstetten:

https://www.solarkataster-lkr-landsberg.de/hofstetten/#s=startscreen

Grundsteuerreform

Informationen zur neuen Grundsteuer in Bayern

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Übersicht zur neuen Grundsteuerreform

Antragsformulare und weitere Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern