Absetzen eines Notrufs

Absetzen eines Notrufs mit der 112 bei der ILS Fürstenfeldbruck.

Der Notruf wird über die bundeseinheitliche Notrufnummer – 112 – abgegeben.
Im Notfall werden die wichtigten Informationen über die fünf „W-Fragen“ ermittelt:

1. WER meldet das Ereignis?
Nennen Sie bitte ihren Namen und eine Rückrufnummer für Nachfragen und falls möglich bleiben Sie in Reichweite dieses Apparates.

2. WO geschah es?
Ortsangabe – Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben. Sie sind am Unfallort fremd? Fragen sie Ortsansässige/Passanten und bitten um Hilfe bei der Ortsbestimmung. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.

3. WAS ist geschehen?
Umschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen prägnanten Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, Bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc.

4. WIE viele Verletzte/Erkrankte?
Bitte teilen Sie uns möglichst genau die Anzahl der Verletzten/Erkrankten mit, bei größeren Unfällen reicht eine wohl überlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht. Welche Art der Verletzung/Erkrankung? Bitte nennen Sie uns auch die Art der Verletzung oder Erkrankung, damit evtl. weitere geeignete Einsatzmittel gleich mitentsandt werden können.

5. WARTEN auf Rückfragen
Niemals selber auflegen, die Rettungsleitstelle beendet das Gespräch
Erwarten Sie unsere Einsatzkräfte zwecks gezielter Einweisung.
Je genauer die Informationen an die Leitstelle weitergegeben werden, desto effektiver können die Einsatzkräfte reagieren.

Bereits während des Gesprächs werden die Einsatzkräfte alarmiert. Die Leitstelle wird vom Anrufer weitere Informationen abfragen und ggf. Tipps zur Ersten Hilfe geben.

Notrufnummern und Notdienste

Rettungsdienst und Notarzt  112
Feuerwehr                          112
Polizei                                110
Krankentransport            19 222

Ärztlicher Notdienst

Zahnärztlicher Notdienst

Apothekennotdienst

Notfallfax

Mehr Informationen zur
Integrierten Leitstelle Fürstenfeldbruck.

Aktuelles

Information zum möglichen Glasfaserausbau

Ein zukünftiger Glasfaseranschluss ist momentan nur möglich über die LEW-TelNet. Angebote, die derzeit von der Telekom gemacht werden, scheitern daran, dass die Telekom im Gemeindegebiet Hofstetten keine Glasfaserleitung verlegen will. Ausgenommen sind die bereits mit Glasfaser versorgten Bereiche: Grünsink, Memming, Schwaigweg neu und der zukünftige Wiesenweg.

 

Schöffenwahl 2023

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter und Richterinnen, die für eine Amtsperiode von jeweils 5 Jahren gewählt werden. Die Schöffinnen und Schöffen unterstützen während ihrer Amtsperiode die hauptamtlichen Richter und Richterinnen an den Strafkammern der Landgerichte und an den Amtsgerichten.

Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2023 statt, die nächste Amtsperiode dauert von 01.01.2024 bis 31.12.2028. Die Gemeinde Hofstetten wird die Vorschlagsliste Anfang Juni dem Amtsgericht Landsberg am Lech übergeben, wo im Verlauf des Jahres 2023 die Wahl der Schöffen stattfindet. Gewählte Schöffen werden vom Gericht verständigt.

Interesse am Schöffenamt?
Wenn Sie sich für dieses wichtige und interessante Ehrenamt interessieren und in Hofstetten Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie sich für das Amt des Schöffen mit diesem Bewerbungsformular bei der Gemeinde Hofstetten bewerben.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Aufwandsentschädigung und zur Tätigkeit der Schöffen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Wenn Sie sich für das Amt der Jugendschöffen interssieren, senden Sie Ihre Bewerbung bitte an das Landratsamt Landsberg am Lech, Jugendamt.

Ansprechpartner:
Verwaltungsgemeinschaft Pürgen
Herr Schilcher
08196/9301-13

Richtlinie für das kommunale Förderprogramm der Gemeinde Hofstetten

Auf Grundlage des kommunalen Förderprogramms können kleinere private Baumaßnahmen durch die Gemeinde gefördert werden.

Mit dem Programm soll ein finanzieller Anreiz für die Umsetzung von privaten Sanierungsmaßnahmen mit besonderem Gestaltungswert gesetzt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Richtlinie

Link zum Solarkataster der Gemeinde Hofstetten:

https://www.solarkataster-lkr-landsberg.de/hofstetten/#s=startscreen

Grundsteuerreform

Informationen zur neuen Grundsteuer in Bayern

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Übersicht zur neuen Grundsteuerreform

Antragsformulare und weitere Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern