Online Dienste

Hier können Sie auch außerhalb unserer Öffnungszeiten verschiedene Dienste der Gemeinde in Anspruch nehmen

 Alle unten aufgeführten Dienste und mehr können Sie online unter

 https://www.vg-puergen.de/formulare-merkblaetter-online-dienste/  aufrufen.

  • Meldebestätigung
    Stellen Sie hier Ihren Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung.
  • Aufenthaltsbescheinigung
    Sie benötigen eine Aufenthaltsbescheinigung? Beantragen Sie diese hier.
  • Statusabfrage Ausweis
    Erfahren Sie den Bearbeitungsstand ihres Ausweises oder Reisepasses
  • Einrichtung der Übermittlungssperren
    Sie möchten nicht, dass Ihre Daten an z.B. Parteien weitergegeben werden?
  • Umzug innerhalb der VG
    Sie sind innerhalb der VG umgezogen, hier können Sie Ihre Daten melden.
  • Voranzeige einer Anmeldung
    Sie können sich das aufüllen des Meldescheines sparen wenn Sie aus Bayern oder Badenwürttenberg zuziehen.
  • Ausstellung eines Führungszeugnisses
    Sie benötigen ein Führungszeugnis und sind verhindert, dieses persönlich zu beantragen?
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    Sie benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und sind verhindert, diese persönlich zu beantragen?
  • Wahlschein
    Sie benötigen Wahlschein und Briefwahlunterlagen?

Aktuelles

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet

Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP). Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.

In der jetzt anlaufenden ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen.

Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.

Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.

Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.

In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Informationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein. Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de

Pressemitteilung der Regierung von Oberfranken Nr. 51/2023
Die Gemeinde Hofstetten hat sich gemeinsam mit 12 Gemeinden aus dem Landkreis zum Energieeffizienz-Netzwerk „Lechrain“ verknüpft