Zwei Brunnen stellen die Trinkwasserversorgung für die Gemeinden Thaining und Hofstetten sicher.
Bis Anfang des Jahr 2021 kam das Wasser ausschließlich vom Brunnen Urtele.
Unser neuer, zweiter Brunnen fördert seit Februar 2021 Trinkwasser aus einer Tiefe von 36 Metern und versorgt Hofstetten, Hagenheim und Thaining mit dem lebenswichtigen Gut.
Der neue Brunnen „Ziegelstadel“ ist im Wald zwischen Thaining und Obermühlhausen.
Um eine sichere Wasserversorgung zu gewährleisten und für die kommenden Jahrzehnte gut gerüstet zu sein, wurde der „alte“ Brunnen renoviert und technisch auf den neuesten Stand gebracht. Somit sind wir in der sehr guten Lage eine zweigleisige Trinkwasserversorgung betreiben zu können.
Über ein Verknüpfungsbauwerk werden die beiden Brunnenleitungen zusammengeführt und ab diesem Bauwerk, das am Waldrand nord-östlich von Thaining steht, unterhalten die beiden Gemeinden jeweils ihre eigene Trinkwasserleitung.
Andreas Sepp
Mobil: 0155 60472517
E-Mail: wasserversorgung@zv-lechrain.de
Sebastian Schilcher
Mobil: 0155 60472517
E-Mail: wasserversorgung@zv-lechrain.de
Unser Trinkwasser wird ständig und regelmäßig kontrolliert.
Das gehört zu den gemeindlichen Pflichten der Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr.
Hier finden Sie die Ergebnisse der letzten Analysen der Brunnen und Entnahmestellen:
Arbeiten an Versorgungsleitungen nur durch den Zweckverband Lechrain
Alle Arbeiten an den Versorgungsleitungen des Gemeindegebietes, auch innerhalb Ihres Grundstückes, dürfen nur von dem Zweckverband oder durch eine beauftragte Firma der Gemeinde durchgeführt werden!
Erst nach der Wasseruhr können Sie oder der von Ihnen beauftragte Installateur selbst tätig werden. Die Hausinstallation ist nach den einschlägigen technischen Richtlinien, insbesondere der DIN 1988 Teil 1 – 8, DIN 19630, DIN 4067 und DIN 4046 zu erstellen.
Hauseinführungen müssen gas- und druckwasserdicht ausgeführt werden.
Hauseinführung
Möglichkeiten der Hauseinführung bei Häusern mit Keller
Möglichkeiten der Hauseinführung bei Häusern ohne Keller
Der Gemeinderat Hofstetten hat in seiner Sitzung vom 24.09.2025 die vom Ing.-büro Veit Energie Consult GmbH erstellte Bestandsanalyse nach § 15 Wärmeplanungs-gesetz (WPG) und die Potentialanalyse nach § 16 WPG zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung ist die Öffentlichkeit über den Beschluss zu informieren und die Bestandsanalyse sowie die Potenzialanalyse nach
§ 13 Abs. 2 WPG im Internet zu veröffentlichen.
Seit dem 01. August 2025 dürfen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch digitale Passbilder verwendet werden.
Die digitalen Bilder können bei Fotografen, Drogeriemärkten usw. erstellt werden, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften, an eine Cloud angebunden sind.
Auch im Rathaus der VG Pürgen können die elektronischen Passbilder mittlerweile erstellt werden.
Bei Babys und kleineren Kindern kann es mitunter zu Schwierigkeiten kommen, sodass wir empfehlen, das Passfoto bei einem o. g. Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt unter 08196/9301-18 oder 08196/9301-23.