Geschichte

Der Name Hofstetten weist auf eine Besiedlung in der älteren Ausbauperiode um 600 bis 700 und ist als Ansiedlung von mehreren Hof-Stätten zu erklären. Die bis heute überlieferte Sage von den drei Urhöfen gründet sich wohl auf drei alte Halbhöfe, den Fabian-, Schilcher- und Kreuzbauer. Als Ur-Ort der heutigen Dörfer Obermühlhausen, Hofstetten und Hagenheim wird von Forschern der heutige Weiler Memming („-ing“-Ort als Zeichen älteren Ursprungs) angesehen, die Besiedelung fand danach von Süden her statt. Dies bestätigen auch die Flurgrenzen von Hofstetten, die im Westen, Norden und Osten durchwegs geradlinig und nur im Süden stark verzahnt und unregelmäßig verlaufen.

Die erste Erwähnung findet Hofstetten in einer Urkunde im Jahre 1083.

Danach schenkte Norbert, vormaliger Domherr zu Augsburg, Bischof zu Chur in Graubünden seine Besitzungen (Hof mit herrschaftlichen Gebäuden) in „Hovesteten“ dem Kloster Habach im Huoisgau. Dieser Norbert war damit der erste namentlich bekannte Grundherr in Hofstetten. Noch älter ist der Ortsteil Hagenheim. Bereits im Jahre 1953 feierte er sein tausendjähriges Bestehen. Auf diesem Jubiläum gründet das heutige Wappen der Gemeinde Hofstetten; es wurde zur 1000-Jahr-Feier ursprünglich für Hagenheim entworfen (siehe unten). Erste Erwähnung findet Hagenheim in Urkunden des Klosters Wessobrunn, zu dessen Einflussbereich es bis zur Säkularisation im Jahre 1803 gehörte. Der Name Hagenheim weist auf die Zeit der Rodungen hin, als Alemannen und Bajuwaren das Land besiedelten und nach Rodung der Wälder zum Schutz vor wilden Tieren einen Zaun um sich herum errichteten. „Dorf im Hagzaun“ ist denn auch eine Deutung des Ortsnamens.

Die ältesten Spuren menschlichen Siedelns finden sich an der Kreisstrasse von Hofstetten nach Pürgen. Von einer Besiedelung der Umgebung schon zur Hallstattzeit (700-500 v. Chr.) zeugen dort die Hügelgräber, sowie Skelettteile- und Reihengräberfunde aus dem 6. oder 7. Jahrhundert n. Chr. unter anderen im Jahre 1941 nördlich des Egelsees.

Geschichte des Wappens

Die Gemeinden Hofstetten und Hagenheim schlossen sich am 1. Januar 1972 zur neuen Gemeinde Hofstetten zusammen.

Die Gemeinde Hagenheim führte schon seit 1953 ein Wappen, das die neue Gemeinde 1975 unverändert annahm, da der in der historischen Begründung erläuterte Sachzusammenhang auch für die neue Gemeinde gültig war. Die gekreuzten Schlüssel, Attribute des heiligen Petrus, sind aus dem Patronatswappen der alten Benediktinerabtei Wessobrunn übernommen. Wessobrunn war bis zur Säkularisation 1803 als Grundherrschaft im ganzen Gemeindegebiet von Bedeutung. Hagenheim wird schon im Hochmittelalter als Wessobrunner Besitz genannt; seit 1403 war auch die Kirche von Hagenheim dem Kloster inkorporiert (zuvor Stift Habach). Der Hegezaun mit den herauswachsenden Fichten ergibt ein für den Ortsnamen Hagenheim (vom althochdeutschen „hagin“/Hag, Hain) redendes Bild. Die Farben Rot und Silber entsprechen sowohl den Farben des Klosters Wessobrunn als auch den Farben des Hochstifts und der Diözese Augsburg, zu der das Gemeindegebiet seit der Frühzeit gehörte.WappenbeschreibungUnter einem silbernen, mit zwei schräg gekreuzten roten Schlüsseln belegten Schildhaupt in Rot zwei aus einem silbernen Hegezaun aufwachsende silberne Fichten.

 

Quelle: Haus der Bayrischen Geschichte

Aktuelles

Information zum möglichen Glasfaserausbau

Ein zukünftiger Glasfaseranschluss ist momentan nur möglich über die LEW-TelNet. Angebote, die derzeit von der Telekom gemacht werden, scheitern daran, dass die Telekom im Gemeindegebiet Hofstetten keine Glasfaserleitung verlegen will. Ausgenommen sind die bereits mit Glasfaser versorgten Bereiche: Grünsink, Memming, Schwaigweg neu und der zukünftige Wiesenweg.

 

Schöffenwahl 2023

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter und Richterinnen, die für eine Amtsperiode von jeweils 5 Jahren gewählt werden. Die Schöffinnen und Schöffen unterstützen während ihrer Amtsperiode die hauptamtlichen Richter und Richterinnen an den Strafkammern der Landgerichte und an den Amtsgerichten.

Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2023 statt, die nächste Amtsperiode dauert von 01.01.2024 bis 31.12.2028. Die Gemeinde Hofstetten wird die Vorschlagsliste Anfang Juni dem Amtsgericht Landsberg am Lech übergeben, wo im Verlauf des Jahres 2023 die Wahl der Schöffen stattfindet. Gewählte Schöffen werden vom Gericht verständigt.

Interesse am Schöffenamt?
Wenn Sie sich für dieses wichtige und interessante Ehrenamt interessieren und in Hofstetten Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie sich für das Amt des Schöffen mit diesem Bewerbungsformular bei der Gemeinde Hofstetten bewerben.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Aufwandsentschädigung und zur Tätigkeit der Schöffen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Wenn Sie sich für das Amt der Jugendschöffen interssieren, senden Sie Ihre Bewerbung bitte an das Landratsamt Landsberg am Lech, Jugendamt.

Ansprechpartner:
Verwaltungsgemeinschaft Pürgen
Herr Schilcher
08196/9301-13

Richtlinie für das kommunale Förderprogramm der Gemeinde Hofstetten

Auf Grundlage des kommunalen Förderprogramms können kleinere private Baumaßnahmen durch die Gemeinde gefördert werden.

Mit dem Programm soll ein finanzieller Anreiz für die Umsetzung von privaten Sanierungsmaßnahmen mit besonderem Gestaltungswert gesetzt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Richtlinie

Link zum Solarkataster der Gemeinde Hofstetten:

https://www.solarkataster-lkr-landsberg.de/hofstetten/#s=startscreen

Grundsteuerreform

Informationen zur neuen Grundsteuer in Bayern

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Übersicht zur neuen Grundsteuerreform

Antragsformulare und weitere Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern