Wasserversorgung

Zwei Brunnen stellen die Trinkwasserversorgung für die Gemeinden Thaining und Hofstetten sicher.

Bis Anfang des Jahr 2021 kam das Wasser ausschließlich vom Brunnen Urtele, dieser befindet sich südlich des Gemeindegebiets an der Ortsgrenze zu Thaining.
Unser neuer, zweiter Brunnen fördert seit Februar 2021 Trinkwasser aus einer Tiefe von 36 Metern und versorgt Hofstetten, Hagenheim und Thaining mit dem lebenswichtigen Gut.
Der neue Brunnen „Ziegelstadel“ ist im Wald zwischen Thaining und Obermühlhausen.

Um eine sichere Wasserversorgung zu gewährleisten und für die kommenden Jahrzehnte gut gerüstet zu sein, wurde der „alte“ Brunnen renoviert und technisch auf den neuesten Stand gebracht. Somit sind wir in der sehr guten Lage eine zweigleisige Trinkwasserversorgung betreiben zu können.

Über ein Verknüpfungsbauwerk werden die beiden Brunnenleitungen zusammengeführt und ab diesem Bauwerk, das am Waldrand nord-östlich von Thaining steht, unterhalten die beiden Gemeinden jeweils ihre eigene Trinkwasserleitung. Diese geht dann nach Hagenheim in den Hochbehälter und von da zu Ihnen nach Hause. Das Trinkwasser wird lt. Vorschrift regelmässig beprobt. Die Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen werden auf unserer Homepage veröffentlicht. -Trinkwasseranalyse-

Für die Ablesung der Wasserzähler werden Sie aufgerufen, den Stand zum 30.April an die VG-Pürgen durchzugeben. Mit diesen Daten erstellt Frau Reitmeir die Abrechnung für Wasser und Abwasser, die Ihnen dann im Juni /Juli zugeht.
Über die Kosten können Sie sich hier informieren -LINK-.

Für Bauwasseranschlüsse / Pool- oder Teichbefüllungen kontaktieren Sie bitte Frau Reitmeir (Tel. 08196/9301-26).

Wasserzweckgemeinschaft Vilgertshofen, Thaining, Kinsau und Hofstetten

Seit August 2021 bestreiten wir die technische Betriebsführung der Trinkwasserversorgungen gemeinsam mit den Gemeinden Kinsau, Thaining und Vilgertshofen.

Der zuständige „Mann für´s Wasser“ ist Herr Tobias Knogler, ausgebildeter Wassermeister. Gemeinsam mit Herrn Andreas Sepp kümmert er sich um die Wasserversorgungen der vier Gemeinden.

Erreichbarkeit von Herrn Knogler:
Tel: 08194/9988873
Mobil: 0159/06746533

Aktuelles

Information zum möglichen Glasfaserausbau

Ein zukünftiger Glasfaseranschluss ist momentan nur möglich über die LEW-TelNet. Angebote, die derzeit von der Telekom gemacht werden, scheitern daran, dass die Telekom im Gemeindegebiet Hofstetten keine Glasfaserleitung verlegen will. Ausgenommen sind die bereits mit Glasfaser versorgten Bereiche: Grünsink, Memming, Schwaigweg neu und der zukünftige Wiesenweg.

 

Schöffenwahl 2023

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter und Richterinnen, die für eine Amtsperiode von jeweils 5 Jahren gewählt werden. Die Schöffinnen und Schöffen unterstützen während ihrer Amtsperiode die hauptamtlichen Richter und Richterinnen an den Strafkammern der Landgerichte und an den Amtsgerichten.

Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2023 statt, die nächste Amtsperiode dauert von 01.01.2024 bis 31.12.2028. Die Gemeinde Hofstetten wird die Vorschlagsliste Anfang Juni dem Amtsgericht Landsberg am Lech übergeben, wo im Verlauf des Jahres 2023 die Wahl der Schöffen stattfindet. Gewählte Schöffen werden vom Gericht verständigt.

Interesse am Schöffenamt?
Wenn Sie sich für dieses wichtige und interessante Ehrenamt interessieren und in Hofstetten Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie sich für das Amt des Schöffen mit diesem Bewerbungsformular bei der Gemeinde Hofstetten bewerben.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Aufwandsentschädigung und zur Tätigkeit der Schöffen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Wenn Sie sich für das Amt der Jugendschöffen interssieren, senden Sie Ihre Bewerbung bitte an das Landratsamt Landsberg am Lech, Jugendamt.

Ansprechpartner:
Verwaltungsgemeinschaft Pürgen
Herr Schilcher
08196/9301-13

Richtlinie für das kommunale Förderprogramm der Gemeinde Hofstetten

Auf Grundlage des kommunalen Förderprogramms können kleinere private Baumaßnahmen durch die Gemeinde gefördert werden.

Mit dem Programm soll ein finanzieller Anreiz für die Umsetzung von privaten Sanierungsmaßnahmen mit besonderem Gestaltungswert gesetzt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Richtlinie

Link zum Solarkataster der Gemeinde Hofstetten:

https://www.solarkataster-lkr-landsberg.de/hofstetten/#s=startscreen

Grundsteuerreform

Informationen zur neuen Grundsteuer in Bayern

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Übersicht zur neuen Grundsteuerreform

Antragsformulare und weitere Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern